Ist die Reform schon beschlossen?+
Stand 3. November 2026 liegt ein Regierungsentwurf vor. Ein beschlossener Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Inhalte und Zeitpunkt können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.
Bekomme ich als Bestandskunde automatisch mehr Leistung?+
Das lässt sich derzeit nicht für alle zusagen. Es kommt auf Pflegegrad, bisherige Ansprüche und das endgültige Gesetz an. Unser Ziel ist, Ihre Unterstützung passend weiterzuplanen. Wir klären die Möglichkeiten persönlich.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialraum- und Entlastungsbudget?+
Im Entwurf ist das Sozialraumbudget für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Das neue Entlastungsbudget ist eine andere geplante Leistung, die das bisherige Pflegegeld und weitere bisherige Einzelleistungen neu ordnen soll. Welcher Topf wofür nutzbar ist, besprechen wir anhand der endgültigen Regeln.
Muss ich selbst neue Anträge stellen?+
Verbindliche Schritte hängen von den endgültigen Regelungen und Ihrer Pflegekasse ab. Wir besprechen mit Ihnen, ob und wann etwas erforderlich ist. Allein wegen des Entwurfs müssen Sie heute keine neue Vereinbarung abschließen.
Kann ich Pflegehilfsmittel weiter bei Ihnen bekommen?+
Ja. Bereits genehmigte, kostenlose Lieferungen für Bestandskunden führen wir bis zum 31. Dezember 2026 wie gewohnt fort. Neue Bestellungen sind als Privatkauf möglich; neue Anträge auf Kassenbelieferung nehmen wir nicht mehr an. Preise und Lieferung vereinbaren wir vorab. Eine mögliche spätere Erstattung können wir nicht zusagen.