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PFLEGEREFORM 2027 · EINFACH ERKLÄRT

Was sich ändern könnte.
Und was jetzt zählt.

Neue Begriffe müssen keine neuen Sorgen machen. Wir erklären Ihnen die geplante Reform – und besprechen gemeinsam, was sie für Ihre Unterstützung bedeuten könnte.

Stand: 3. November 2026 · Gesetzentwurf, noch kein geltendes Gesetz

Das Wichtigste zuerst:
Sie müssen jetzt nichts vorschnell ändern.

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz – kurz PNOG – wird noch beraten. Als Start ist der 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis Änderungen tatsächlich in Kraft treten, gelten die bisherigen Regeln.

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner. Welche Leistungen künftig finanziert werden können, hängt vom endgültigen Gesetz, Ihrem Pflegegrad und Ihrer persönlichen Situation ab. Darum schauen wir gemeinsam auf Ihren Fall.

DREI THEMEN, KLAR ERKLÄRT

Was ist für Sie geplant?

01HILFE IM ALLTAG

Das Sozialraumbudget

Damit sollen künftig anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlt werden. Zum Beispiel passende Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

bis zu 175 €monatlich geplant, Pflegegrad 2–5, ab 25 Jahren

Für jüngere Menschen mit Pflegegrad 2–5 sind bis zu 300 Euro monatlich vorgesehen. Der Entwurf sieht für Pflegegrad 1 kein Sozialraumbudget vor.

02PRODUKTE FÜR DIE PFLEGE

Pflegehilfsmittel

Nach dem Entwurf soll die bisherige gesonderte Finanzierung von Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln entfallen. Bestimmte Ausgaben könnten dann aus dem vorgesehenen Entlastungsbudget bezahlt werden.

Unser Angebot bleibt:
Bewährte Qualität zum Privatkauf.

Neue Bestellungen bieten wir bereits jetzt als Privatkauf an. Genehmigte, kostenlose Lieferungen für unsere Bestandskunden laufen bis zum 31. Dezember 2026 wie gewohnt weiter. Neue Anträge auf Kassenbelieferung nehmen wir nicht mehr an. Eine künftige Erstattung privater Rechnungen versprechen wir nicht.

03IHRE PERSÖNLICHE VERSORGUNG

Gemeinsam weiterplanen

Wir möchten Sie auch unter neuen Regeln weiter begleiten. Dazu besprechen wir rechtzeitig, welche Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu Ihrer Situation passen.

Unser nächster Schritt:
Mit Ihnen sprechen. Klarheit schaffen.

Mehr Budget für eine einzelne Leistung bedeutet nicht automatisch mehr Unterstützung insgesamt. Eine pauschale Zusage für alle Bestandskunden wäre deshalb verfrüht.

HEUTE UND GEPLANT

Ein Blick auf die Unterschiede.

Keine Zusage künftiger Ansprüche.
Ausgewählte Leistungen – Stand 3. November 2026
ThemaHeute, geltendes RechtIm PNOG-Entwurf vorgesehen
Unterstützung im AlltagEntlastungsbetrag bis zu 131 Euro im Monat, Pflegegrad 1–5, bei erfüllten Voraussetzungen.Sozialraumbudget für anerkannte Alltagsangebote, Pflegegrad 2–5: bis zu 175 Euro, unter 25 Jahren bis zu 300 Euro monatlich.
Pflegegrad 1Zugang zum Entlastungsbetrag unter den geltenden Voraussetzungen.Kein Sozialraumbudget vorgesehen. Deshalb ist eine individuelle Klärung besonders wichtig.
Verbrauchs-PflegehilfsmittelBis zu 42 Euro monatlich bei erfüllten Voraussetzungen. Unser Angebot erfolgt aktuell privat.Gesonderter Anspruch soll entfallen. Finanzierung gegebenenfalls aus dem neuen Entlastungsbudget.
HausnotrufGrundversorgung nach Genehmigung durch die Pflegekasse möglich.Vom beschriebenen Wegfall der Verbrauchs-Pflegehilfsmittel nicht erfasst. Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
GEMEINSAM ANKOMMEN

Was Sie jetzt tun können.

  1. 01

    Bisherige Hilfe fortführen

    Ändern oder kündigen Sie bestehende Vereinbarungen nicht allein wegen einer angekündigten Reform.

  2. 02

    Fragen sammeln

    Halten Sie Pflegegrad, genutzte Hilfen und Fragen zur Finanzierung für ein Beratungsgespräch bereit.

  3. 03

    Mit uns besprechen

    Wir erklären den aktuellen Stand und prüfen gemeinsam die nächsten Schritte für Ihre Situation.

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Noch etwas offen? Wir nehmen uns Zeit.

Persönlich nachfragen
Ist die Reform schon beschlossen?
Stand 3. November 2026 liegt ein Regierungsentwurf vor. Ein beschlossener Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Inhalte und Zeitpunkt können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.
Bekomme ich als Bestandskunde automatisch mehr Leistung?
Das lässt sich derzeit nicht für alle zusagen. Es kommt auf Pflegegrad, bisherige Ansprüche und das endgültige Gesetz an. Unser Ziel ist, Ihre Unterstützung passend weiterzuplanen. Wir klären die Möglichkeiten persönlich.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialraum- und Entlastungsbudget?
Im Entwurf ist das Sozialraumbudget für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Das neue Entlastungsbudget ist eine andere geplante Leistung, die das bisherige Pflegegeld und weitere bisherige Einzelleistungen neu ordnen soll. Welcher Topf wofür nutzbar ist, besprechen wir anhand der endgültigen Regeln.
Muss ich selbst neue Anträge stellen?
Verbindliche Schritte hängen von den endgültigen Regelungen und Ihrer Pflegekasse ab. Wir besprechen mit Ihnen, ob und wann etwas erforderlich ist. Allein wegen des Entwurfs müssen Sie heute keine neue Vereinbarung abschließen.
Kann ich Pflegehilfsmittel weiter bei Ihnen bekommen?
Ja. Bereits genehmigte, kostenlose Lieferungen für Bestandskunden führen wir bis zum 31. Dezember 2026 wie gewohnt fort. Neue Bestellungen sind als Privatkauf möglich; neue Anträge auf Kassenbelieferung nehmen wir nicht mehr an. Preise und Lieferung vereinbaren wir vorab. Eine mögliche spätere Erstattung können wir nicht zusagen.

Woher kommen diese Informationen?

Redaktioneller Stand: 3. November 2026. Diese Seite erklärt ausgewählte Punkte des Entwurfs. Verbindlich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Kasse.

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